Ausfallgebühr nicht wahrgenommener Termine
Liebe Patienten und Patientinnen,
Wir möchten ihnen die bestmögliche Behandlung bieten und halten daher fest vereinbarte Termine ausschließlich für Sie frei.
Sollten sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei nicht rechtzeitiger Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen, behalten wir uns vor eine Ausfallgebühr in Höhe des Kassensatzes ihrer GKV pro Termin zu berechnen.
Diese Regelung basiert auf § 615 BGB, da kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können.
Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme
Sven Heymann
Krankengymnastik und Manualtherapie
Raiffeisenstr. 11
72250 Freudenstadt
07441-9253565
praxisheymann@yahoo.com
